Erlass von Satzungen und Verordnungen

Satzungen und Verordnungen unterscheiden sich im Wesentlichen durch ihren Regelungsgegenstand.

Satzungen werden erlassen, um gemeindliche Angelegenheiten zu regeln. Die Befugnis zum Satzungserlass folgt grundsätzlich aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht, das auch die Rechtsetzungsautonomie umfasst.

Bei den gemeindlichen Verordnungen steht demgegenüber in der Regel ein sicherheitsrechtlicher Zweck im Vordergrund. Beispielsweise kann durch eine Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden eingeschränkt werden.

Hinweis
Die auf dieser Seite veröffentlichten Satzungen und Verordnungen der Gemeinde dienen lediglich als Information an die Bevölkerung. Der aktuelle Rechtsstand ist immer den jeweiligen amtlichen Bekanntmachungen in den Amtsblättern zu entnehmen.

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